Jagd-Ausbildung
Die Gesetze und Vorschriften für die Jagd werden sowohl durch Bundes- als auch durch Ländergesetze
und -verordnungen geregelt. Daher sind leider auch die Bestimmungen und Anforderungen um die Jagdberechtigung zu
bekommen unterschiedlich. So kann etwa im Saarland jeder nicht bestandene Prüfungsteil nach 24 Stunden
wiederholt werden. In Bayern hingegen muss derzeit die gesamte Prüfung wiederholt werden und diese finden
nur zweimal pro Jahr statt.
Die hier geschilderte Vorgehensweise bezieht sich ausschließlich auf Bayern!
Wie werde ich Jäger
Für die Ausbildung als Jäger ist in jeden Fall der Besuch eine Jagdkurses notwendig. Dort werden die für eine
erfolgreiche Prüfung notwendigen theoretischen und viele praktische Grundlagen vermittelt. Wer diesen Kurse durchführt
erläutere ich im nächsten Abschnitt.
Ist ein solcher Kurs erfolgreich abgeschlossen müssen die entsprechenden Prüfungen abgelegt werden. Sämtliche
Prüfungen und Prüfungsteile müssen dabei bestanden werden. Besteht man eine Prüfung nicht, so ist man
automatisch von der Teilnahme der darauffolgenden Prüfung ausgeschlossen.
Es werden
in einem Abstand von ca. 3 - 4 Wochen folgende Prüfungen abgehalten:
- Schriftliche Prüfung
- Mündliche Prüfung
- Waffenhandhabung und Schiessprüfung
Besteht man einen dieser Prüfungsteile nicht, so ist man automatisch von den nachfolgenden Prüfungsteilen ausgeschlossen.
Für nähere Informationen ist die aktuelle Jäger- und Falknerprüfungsordnung in den Links
empfohlen.
Teil 1: Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus insgesamt sechs Teilen, in der Prüfungsfragebogen aufgeteilt ist. Die sechs Prüfungsteile sind.
- Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte
- Lang- und Kurzwaffen, Munition, Ballistik, Optik
- Handhabung, Pflege und Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen, Umgang mit Munition
- Jagd- und Fanggeräte
- wichtige Vorschriften des Waffenrechts und der Unfallverhütung sowie über Notwehr und Notstand
- Biologie der Wildarten
- Erkennungsmerkmale und Anatomie
- Lebensweise, Verhalten, Fortpflanzung
- Lebensräume
- Rechtliche Vorschriften
- Jagdrecht
- Tierschutz-, Natur- und Artenschutzrecht sowie Landschaftspflegerecht
- Fleischhygienerecht
- Tierseuchen- und Tierkörperbeseitigungsrecht
- Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis
- Reviergestaltung und Äsungsverbesserung, Fütterung
- Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes
- Jagdarten, Ansprechen des Wildes, Jagdausübungsregeln
- Behandlung und Versorgung des erlegten Wildes, Wildbrethygiene
- Wildseuchen- und Wildkrankheiten und ihre Bekämpfung
- Jagdhundewesen
- Haltung, Erziehung und Führung von Jagdhunde
- Jagdhunderassen und ihre Eigenschaften
- Brauchbarkeitsprüfung
- Aspekte des Tierschutzes bei der Jagdausübung und dem Hundeeinsatz
- Naturschutz, Land- und Waldbau, Wild- und Jagdschadensverhütung
- Natur- und Artenschutz, insbesondere besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten
- Land- und Waldbau
- Wild- und Jagdschadensverhütung.
Zu jedem der Teile werden Fragen im Multiple-Choice-Verfahren anteilig gestellt. Dabei können eine oder mehrere
Antworten pro Frage richtig sein. Wird einer der Auswahlmöglichkeiten zuviel oder zuwenig
abgekreuzt, so ist diese Frage, auch wenn die anderen Möglichkeiten richtig angekreuzt wurden, falsch beantwortet.
Die Fragen werden aus einem Fragenkatalog, der insgesamt 1180 Fragen enthält entnommen. Dieser kann zB. üebrs
Internet (siehe Links) bezogen werden.
Insgesamt besteht die schriftliche Prüfung aus 100 Fragen, davon müssen 75 % = 75 Fragen richtig beantwortet werden,
um die Prüfung zu bestehen. Die schriftliche Prüfung findet in dem Landkreis statt, in dem man polizeilich gemeldet ist.
Man kann aber auch beantragen, dass man an der Prüfung an einem anderen Ort teilnimmt.
Teil 2: Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung findet zusammengefasst an entsprechend geeigneten Stellen statt. So finden sämtliche
mündliche Prüfungen für Oberbayern entweder im Gasthaus Heinzinger in Rottbach, Landkreis Fü:rstenfeldbruck,
sowie in der Schießanlage des Vereins Hubertus e.V. in München - Forstenried statt.
Auch hier werden wiederum alle sechs
Prüfungsteile, wie auch schon bei der schriftlichen Prüfung durchgenommen. Für jeden der Prüfungsteile steht
ein Tisch bereit. Die Prüflinge werden vor dem eigentlichen Beginn der Prüfung in Zweimann-Gruppen eingeteilt, wobei
für jede Gruppe jeweils 20 Minuten pro Tisch zur Verfügung stehen. Somit dauert die Prüfung 120 Minuten.
Dabei sollen vor allem die in der jagdlichen Ausbildung erworbenen praktischen Kenntnisse der Bewerber möglichst anhand von
Anschauungsmaterial ermittelt werden.
Teil 3: Waffenhandhabung und Schießprüfung
Der dritte Teil der Jägerprüfung findet im Regierungsbezirk Oberbayern auf den Schießanlagen des "Jagd-Parcours
Hattenhofen" in Hattenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, und des Vereins Hubertus e.V. in München - Forstenried statt.
Hier wird vor allem überprüft wie die praktischen Kenntnisse zur sicheren Handhabung von üblichen Jagdwaffen sind.
Die Schießprüfung teilt sich wiederum in das Schießen mit der Flinte und das Schießen mit der Büchse auf.
Wo kann ich das lernen
Neben den in Jagdzeitschriften häufig anzutreffenden Jagdschulen gibt es die Möglichkeit einen Jagdkurs beim
örtlichen Kreisverband/Kreisverein oder einem der Jägervereine zu besuchen.
Wie lange dauert die Ausbildung
Dadurch dass man eine gewisse Anzahl an Theorie- und Praxisstunden nachweisen muss, die man geleistet bzw.
besucht hat, benötigt in der Regel mit einem normalen Kurs, der aus ein bis zwei Abendveranstaltungen je
Woche plus alle 14 Tage einen ganzen Reviertag umfasst, circa ein Jahr von der ersten Veranstaltung bis zur
letzten Prüfung.
Derzeit muss man jeweils 60 Theorie- und 60 Praxisstunden nachweisen. Schiessunterricht wird dabei nicht als
Praxis angerechnet.
Jagdschulen - hier sei auf die Anzeigen in den einschlägigen Zeitschriften verwiesen - bieten den Jagdschein
in der Regel in Form von Kompaktseminaren an. Diese dauern meist 4-5 Wochen.
Wie hoch sind die Kosten
Eigentlich sind die Kosten gar nicht so hoch, vergleicht man sie beispielsweise mit anderen Hobbys wie etwa Motorrad fahren.
Aber beim Motorrad hat man vielleicht nicht gleich alles auf einmal gekauft. Schließlich tuts am Anfang auch nur der Helm,
ein paar Winterhandschuhe und eine warme Jacke.
Beim Jagen kommen am Anfang viele Ausrüstungsgegenstände auf einmal zusammen, da die wenigsten von uns im Vollgrün
ausgestattet sind, das nicht raschelt, wenn man sich bewegt oder auch nach mehreren Stunden ohne Bewegung die Füße
warm hält. Hinzu kommt noch, dass der eine oder andere möglichst bei bekannten Marken bleiben möchte, was sich
bekanntlich auch auf den Preis auswirkt.
Wichtig ist am Anfang wirklich die Bekleidung. Da man sich eine nicht unwesentliche Zeit im Freien aufhält steht und
fällt damit spürbar die Freunde an der neuen Leidenschaft. Dazu gehören auch die entsprechenden Schuhe, da
auch eine noch so warme Jacke kalte Füße nicht ausgleichen.
Später kommt im Zuge der Ausbildung der Wunsch nach einer eigenen Flinte auf. In manchen Bundesländern (z.B. Bayern)
besteht die Möglichkeit bereits währen des Kurses eine Erlaubnis zum Erwerb einer Schrotflinte zu erhalten.
Prüfung bestanden
Nach erfolgreich bestandener Prüfung ist man zunächst einmal Jungjäger. Als Solcher ist man nicht
berechtigt ein eigenes Revier zu pachten oder sich an einer Pacht zu beteiligen. Für die Meisten wäre dies
auch ein zu großer Schritt, da durch die Kurse nur ein Teil des notwendigen praktischen Wissens vermittelt werden
kann.
Mein eigenes Revier
Die Berechtigung ein eigenes Revier zu pachten - oder als Teilpächter sich an einem
Gemeinschaftsrevier zu beteiligen - erhält man erst nachdem man mindestens drei Jahre lang einen Jahresjagdschein
gelöst hat.
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