Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern

Hinweis:
Für die hier bereitgestellten Daten und Informationen, sowohl die Texte als auch die Tabellen, wird keine Gewähr übernommen.
Die Verwendung der Daten geschieht daher auf eigene Gefahr!
 

Schalenwild

 JanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Rotwild
   Hirsche, Alttiere                         
   Schmalspießer                         
   Schmaltiere                         
   Kälber                         
Dam- und Sikawild
   Hirsche, Alttiere                         
   Schmalspießer                         
   Schmaltiere                         
   Kälber                         
Rehwild
   Böcke                    15.    
   Geißen/Ricken                         
   Schmalrehe                         
   Kitze                         
Muffelwild
   Alles                         
Schwarzwild
   Keiler, Bachen TE                        
   Überläufer, Frischlinge TE                        
Feldhase
   Alles                         
Wildkaninchen
   Alles a                        

Haarraubwild

 JanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Fuchs
   Alles E                        
Marder
   Steinmarder                         
   Baummarder     28.             16.     
Iltis
   Alle     28.                   
Mauswiesel
   Alle     28.             16.     
Dachs
   Alles T                        
Neozoen
   Waschbär a                        
   Marderhund a                        
   Minke a                        
 
Legende:
T Zuführung zur amtlichen Trichinenbeschau gesetzlich vorgeschrieben (FlHG, § 1, Abs. 2)
G Genuss-Verbot von Caniden und Feliden laut Fleischhygienegesetz (FlHG, § 1, Abs. 1)
E Schonung von Elterntieren in der der Setz- und Brutzeit (AVBayJG, § 19 Abs. 3)
a Alle, kein Schutz von Elterntieren während der Setzzeit (AVBayJG, § 19 Abs. 3)
R Jagd auf Graureiher in einem Umkreis von 200 m um geschlossene Gewässer (BayGraureiherVO)
K Jagd auf Kormorane in einem Umkreis von 100 m von Gewässern (BayKormoranVO)


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Jagdzeiten in Mecklenburg-Vorpommern

Federwild

 JanFebMrzAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Fasan
   Hähne  15.                      
Wildtauben
   Ringel- und
   Türkentauben 
   20.                    
Schnepfen
   Waldschnepfe  15.                16.     
Schwäne
   Höckerschwan    20.                    
Gänse
   Graugänse  15.                      
   Bläß-, Saat-,
   und Kanadagänse 
 15.                      
Enten
   Stockenten  15.                      
Rallen
   Bläßhühner    20.            11.       
 
Legende:
T Zuführung zur amtlichen Trichinenbeschau gesetzlich vorgeschrieben (FlHG, § 1, Abs. 2)
G Genuss-Verbot von Caniden und Feliden laut Fleischhygienegesetz (FlHG, § 1, Abs. 1)
E Schonung von Elterntieren in der der Setz- und Brutzeit (AVBayJG, § 19 Abs. 3)
a Alle, kein Schutz von Elterntieren während der Setzzeit (AVBayJG, § 19 Abs. 3)


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Für die hier bereitgestellten Daten und Informationen, sowohl die Texte als auch die Tabellen, wird keine Gewähr übernommen. Die Verwendung der Daten geschieht daher auf eigene Gefahr!

 

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